Förderung für Padel-Courts: Was Vereine wirklich bekommen

Der TC Seeheim hat für seine zwei Padel-Courts 40 Prozent Förderung bekommen, der TC Stemmen in Lippe 70 Prozent aus EU-Mitteln. Wir haben belegte Padel-Förderungen aus ganz Deutschland ausgewertet und die Wege in allen 16 Ländern geprüft: wer zahlt, wie viel, und an welcher Stelle Vereine ihr Geld wieder verlieren.

Inhalt8 Abschnitte
  1. Was echte Projekte bekommen haben
  2. Woher das Geld kommt: vier Ebenen
  3. Die Wege in den Ländern
  4. Die teuerste Falle: der Maßnahmebeginn
  5. Was zwei Courts nach Förderung kosten
  6. Fahrplan fürs Frühjahr 2027
  7. Häufige Fragen
  8. Fazit

Am 22. Oktober hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg seine Sportförderbescheide für das letzte Quartal bekannt gegeben. Darin steht ein Satz, der für viele Vereine interessant ist: Der TC Seeheim hat in diesem Jahr 161.507 Euro in die ersten beiden Padel-Plätze des Landkreises investiert, der Kreis gibt 16.160 Euro dazu. Vom Land Hessen hatte der Verein schon im Sommer 48.500 Euro bekommen. Zusammen sind das 64.660 Euro, genau 40 Prozent der Kosten.

So sieht Padel-Förderung in der Praxis aus. Es gibt nicht den einen großen Topf, sondern drei oder vier kleinere, die ein Verein nacheinander anzapft. Wer im Frühjahr 2027 bauen will, sollte genau jetzt damit anfangen: In vielen Gemeinden wird gerade der Haushalt für das nächste Jahr beraten, Nordrhein-Westfalen hat ein neues 200-Millionen-Programm für Vereinssportstätten geöffnet, und die Anträge müssen fast überall stehen, bevor der Verein irgendetwas unterschreibt.

Wir haben öffentlich belegte Padel-Förderungen aus ganz Deutschland zusammengetragen, aus Pressemitteilungen der Ministerien, Ratsbeschlüssen, Amtsblättern und Vereinsangaben. Dazu haben wir die Förderwege aller 16 Länder in den aktuellen Richtlinien nachgelesen.

Schnellcheck

40 %

Förderung ist typisch, wenn Land, Kreis und Gemeinde mitziehen

26–70 %

reicht die Spanne in den Fällen mit bekannten Kosten

0 €

gibt es fast immer, wenn der Auftrag vor dem Bescheid unterschrieben ist

1,5 Jahre

muss ein Verein in Württemberg den Zuschuss des Sportbunds vorfinanzieren

Was echte Projekte bekommen haben

Am meisten verrät ein Blick auf Projekte, bei denen sowohl die Kosten als auch alle Zuschüsse öffentlich sind. Das sind weniger, als man denkt: Ministerien melden meist nur ihren eigenen Betrag, Gemeinden nur ihren. Wo wir alle Teile zusammenbekommen haben, sieht das Bild so aus:

So viel haben Vereine bekommen

Sechs Padel-Projekte, bei denen Kosten und alle Zuschüsse öffentlich sind

<title>Förderung</title>Förderung<title>Eigenanteil</title>EigenanteilTC StemmenNordrhein-Westfalen · 2026<title>TC Stemmen: 79.675 € gesamt</title><title>TC Stemmen: 55.772 € Förderung</title>70 % · 55.772 € von 79.675 €TC SeeheimHessen · 2026<title>TC Seeheim: 161.507 € gesamt</title><title>TC Seeheim: 64.660 € Förderung</title>40 % · 64.660 € von 161.507 €TC NeubergHessen · 2023<title>TC Neuberg: 90.000 € gesamt</title><title>TC Neuberg: 36.200 € Förderung</title>40 % · 36.200 € von 90.000 €TC WolfeggWürttemberg · 2025 *<title>TC Wolfegg: 60.000 € gesamt</title><title>TC Wolfegg: 24.000 € Förderung</title>40 % · 24.000 € von 60.000 €SV ÄpfingenWürttemberg · 2026 *<title>SV Äpfingen: 85.000 € gesamt</title><title>SV Äpfingen: 28.000 € Förderung</title>33 % · 28.000 € von 85.000 €TC Bad BuchauWürttemberg · 2024<title>TC Bad Buchau: 76.230 € gesamt</title><title>TC Bad Buchau: 19.500 € Förderung</title>26 % · 19.500 € von 76.230 €

* Zuschuss des Württembergischen Landessportbunds erwartet, noch nicht bewilligt. Stemmen: Förderung aus LEADER, den Rest trägt die Gemeinde Kalletal als Antragstellerin. Quellen unter dem Beitrag.

Drei Dinge fallen auf. Erstens: 40 Prozent sind erreichbar, aber fast nie aus einem einzigen Topf. Seeheim hat Land und Kreis kombiniert, Neuberg Land, Kreis und Landessportbund. Zweitens: Wer nur einen Zuschuss bekommt, landet eher bei einem Viertel. Der TC Bad Buchau hat 19.500 Euro vom Württembergischen Landessportbund bekommen, gut ein Viertel seiner 76.230 Euro. Drittens: Die hohen Quoten kommen aus LEADER, dem EU-Programm für ländliche Räume. In Stemmen trägt es 70 Prozent.

In Baden-Württemberg geben viele Gemeinden zehn Prozent dazu. Wolfegg und Maselheim haben das für ihre Vereine einstimmig beschlossen, beide Vereine rechnen mit weiteren 30 Prozent vom Sportbund. Beim Hagener SV im Landkreis Cuxhaven kamen nach Angaben des Tennisverbands Niedersachsen-Bremen 35 Prozent vom Kreissportbund und je 20 Prozent von Landkreis und Gemeinde. Worauf sich diese Prozente beziehen, steht in der Meldung nicht, deshalb fehlt der Fall in der Grafik.

Daneben gibt es viele Projekte, von denen nur ein einzelner Zuschuss bekannt ist. Besonders gut belegt ist Hessen, weil das Sportministerium jedes Quartal eine Liste aller geförderten Vereinsprojekte veröffentlicht. Seit Ende 2024 stehen dort mindestens zehn Padel-Projekte, meist mit 20.000 bis 50.000 Euro vom Land.

SC Frankfurt 1880
Zuschuss180.800 € vom Land
Land, Jahr, ProjektHessen, 2025 · Vereinseigener Sportstättenbau, Anlage mit drei Padel-Courts
TV Vechta
Zuschuss130.568 € aus LEADER
Land, Jahr, ProjektNiedersachsen, 2024 · die ersten zwei Padel-Courts der Region
Eintracht Frankfurt
Zuschuss100.000 € vom Land
Land, Jahr, ProjektHessen, 2023 · Sportland Hessen, fünf Courts
TC Grün-Weiß Fulda
Zuschuss50.000 € vom Land
Land, Jahr, ProjektHessen, 2025 · drei Courts
TC Blau-Gold Heuchelheim
Zuschuss50.000 € vom Land
Land, Jahr, ProjektHessen, 2025 · zwei Courts
Darmstädter TSG 1846
Zuschuss46.500 € vom Land
Land, Jahr, ProjektHessen, 2025 · zwei Courts
TC Sinn
Zuschuss46.000 € vom Land
Land, Jahr, ProjektHessen, 2024 · ein Court
TC Blau-Weiß Maxdorf
Zuschuss40.000 € vom Land
Land, Jahr, ProjektRheinland-Pfalz, 2025 · ein Court
TC Rot-Weiß Worms
Zuschuss40.000 € vom Land
Land, Jahr, ProjektRheinland-Pfalz, 2025 · Sonderprogramm SOPRO, ein Court
TC Neuberg
Zuschuss30.000 € vom Land
Land, Jahr, ProjektHessen, 2025 · zweiter Court
TC Kappelrodeck
Zuschuss30.000 € von der Gemeinde
Land, Jahr, ProjektBaden-Württemberg, 2024 · dazu die Fläche kostenlos
TC Blau-Weiß Bensheim
Zuschuss20.500 € vom Land
Land, Jahr, ProjektHessen, 2025 · zweiter Court

In unserem Beitrag Mit Förderungen und Sponsoring zum eigenen Padelplatz von 2023 stand, Förderungen könnten zwischen 30 und 80 Prozent der Kosten ausmachen. Die Spanne gibt es, aber die Mitte liegt eher bei 40 Prozent. Deutlich mehr haben wir nur dort gefunden, wo EU-Mittel aus LEADER im Spiel waren oder Gemeinde, Kreis und Sportbund gleichzeitig mitgezogen haben.

Woher das Geld kommt: vier Ebenen

Fast jede Padel-Finanzierung im Verein setzt sich aus denselben Bausteinen zusammen. Welche davon es bei euch gibt, hängt vom Bundesland, vom Kreis und von der Gemeinde ab.

1. Die Gemeinde. Viele Städte und Gemeinden haben eine Vereinsförderrichtlinie mit einem festen Prozentsatz für Investitionen, oft 10 bis 20 Prozent. Wolfegg gibt 10 Prozent, Maselheim ebenfalls (höchstens 8.500 Euro), Kappelrodeck hat seinem Tennisclub 30.000 Euro pauschal zugesagt und die Fläche kostenlos überlassen. In Nordrhein-Westfalen verteilen die Städte außerdem die Sportpauschale des Landes, über die der Sportausschuss entscheidet. Die Gemeinde ist auch deshalb die erste Adresse, weil viele Landesprogramme ihre Stellungnahme verlangen und weil sie oft Eigentümerin oder Verpächterin der Fläche ist.

2. Der Landkreis. Nicht jeder Kreis fördert Vereinsinvestitionen, aber viele tun es. Darmstadt-Dieburg gibt bis zu 10 Prozent, höchstens 50.000 Euro. In Neuberg kamen 8.500 Euro vom Kreis, beim Hagener SV im Landkreis Cuxhaven nach Angaben des Tennisverbands 20 Prozent.

3. Das Land, meist über den Landessportbund. Das ist in aller Regel der größte Baustein. Die Sätze reichen von 15 Prozent für Neubauten in Hamburg bis zu 90 Prozent im neuen Programm „Moderne Sportstätte“ in Nordrhein-Westfalen; die meisten Länder liegen zwischen 20 und 50 Prozent. Beantragt wird je nach Land beim Ministerium, beim Landessportbund oder bei einer Förderbank. Die Übersicht aller Länder steht weiter unten.

4. LEADER. Das EU-Programm für ländliche Räume fördert Projekte, die eine regionale Aktionsgruppe auswählt. Für Vereine sind dabei Quoten möglich, an die kein Sportprogramm herankommt. Beim TC Stemmen in Kalletal trägt LEADER 70 Prozent der Kosten, den Rest übernimmt die Gemeinde, die das Projekt selbst beantragt hat. Der TV Vechta hat für die ersten zwei Padel-Courts seiner Region 130.568 Euro aus LEADER bekommen. Und der TC Regen im Bayerischen Wald plant seine neue Padel- und Bewegungsanlage mit 40 Prozent LEADER und einem Zuschuss des Landessportverbands, zusammen 64 Prozent der Nettokosten; bewilligt ist das noch nicht. Den Haken hat LEADER auch: Es gibt das Programm nur in anerkannten LEADER-Regionen, Großstädte gehören nicht dazu. Prüft also zuerst auf der Karte eures Landes, ob euer Ort in einer Region liegt.

Dazu kommen Bausteine, die keine Förderung im engeren Sinn sind, aber in fast jedem Finanzierungsplan auftauchen: Stiftungen der Sparkassen und Volksbanken, Sponsoren für Banden und Protektoren, Crowdfunding unter den Mitgliedern und günstige Darlehen. Der TC Neuberg hat seinen ersten Court 2023 so finanziert: 36.200 Euro Zuschüsse von Land, Kreis und Landessportbund, 10.000 Euro Crowdfunding, 35.000 Euro Kredit und 8.800 Euro Eigenmittel.

Merke

Wer an Nichtmitglieder vermietet, sollte vorher fragen. Viele Programme fördern nur Anlagen, die überwiegend der Verein selbst nutzt. Bayern schließt überwiegend kommerziell genutzte und allgemein zugängliche Anlagen aus, der Landessportbund Hessen verlangt, dass eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist. Wenn ihr eure Courts über eine Buchungs-App auch an Gäste vermieten wollt, klärt mit der Förderstelle, wie viel davon erlaubt ist.

Die Wege in den Ländern

Jedes Land regelt die Sportstättenförderung anders, manche sogar doppelt. Diese Übersicht zeigt den wichtigsten Weg für einen Verein, der zwei Outdoor-Courts bauen will. Stand ist November 2026, wir haben jede Angabe in der aktuellen Richtlinie oder auf der Seite der zuständigen Stelle nachgelesen.

Baden-Württemberg
Zuschuss30 % (Württemberg)
Weg, Antrag und FristWürttembergischer Landessportbund bzw. Badischer Sportbund, laufend. Baufreigabe abwarten (6–8 Wochen), Geld erst nach Fertigstellung
Bayern
Zuschussbis 25 %, mit Zuschlägen bis 40 %
Weg, Antrag und FristBLSV, laufend über eine Voranfrage. Erst nach der Baufreigabe beginnen
Berlin
Zuschuss20 % Zuschuss, dazu bis 40 % zinsloses Darlehen
Weg, Antrag und FristVereinsinvestitionsprogramm. Unter 100.000 € Zuwendung bis 30.09. des Vorjahres, für 2027 vorbei
Brandenburg
Zuschussbis 80 % (Goldener Plan); Landessportbund 80 %, halb Zuschuss, halb Darlehen, max. 50.000 €
Weg, Antrag und FristVorantrag beim Kreis- oder Stadtsportbund bis 01.05. (Goldener Plan) bzw. 01.07. (Landessportbund) des Vorjahres, für 2027 vorbei
Bremen
Zuschussgrundsätzlich 50 %
Weg, Antrag und FristSportamt Bremen, Antrag vor Beginn der Maßnahme
Hamburg
Zuschuss15 % bei Neubau
Weg, Antrag und FristHamburger Sportbund, bis 600.000 € laufend in der Reihenfolge des Eingangs
Hessen
ZuschussSportland rund 30 %, max. 50.000 €; Sportstättenbau rund 35 %
Weg, Antrag und FristSportland Hessen laufend beim Ministerium. Ab 250.000 € Vereinseigener Sportstättenbau, Anmeldung über Gemeinde und Kreis bis 01.10.
Mecklenburg-Vorpommern
Zuschussbis 60 %, mit kommunaler Kofinanzierung bis 90 %, max. 250.000 €
Weg, Antrag und FristLandessportbund und Landesförderinstitut. Informationsantrag über den Kreis- oder Stadtsportbund bis 31.08. des Vorjahres, für 2027 vorbei
Niedersachsen
Zuschussbis 40 %, max. 150.000 €
Weg, Antrag und FristLandessportbund über den Kreissportbund, laufend im Förderportal. Beginn ab Eingangsbestätigung
Nordrhein-Westfalen
Zuschussbis 90 % auf eigenem Grund (bei Förderung bis 100.000 €), bei Pacht grundsätzlich 50 %
Weg, Antrag und FristModerne Sportstätte NRW (200 Mio. €). Projektskizze im Portal des Landessportbunds, Vorauswahl durch Stadt- oder Kreissportbund
Rheinland-Pfalz
ZuschussSOPRO 40 % bei 10.500–100.000 € Kosten; darüber bis 50 %
Weg, Antrag und FristSonderprogramm SOPRO über den Sportbund bis 30.09. des Vorjahres, jetzt nur Warteliste. Größere Vorhaben über die Gemeinde bis 01.02.
Saarland
Zuschusskein fester Satz
Weg, Antrag und FristMinisterium (Sportplanungskommission), formloser Antrag vor Baubeginn, laufend
Sachsen
Zuschussbis 50 %
Weg, Antrag und FristSächsische Aufbaubank. Unter 200.000 € fristfrei, sonst bis 30.09. des Vorjahres
Sachsen-Anhalt
Zuschussbis 50 %
Weg, Antrag und FristInvestitionsbank, Prüfung durch den Landessportbund. Bis 31.08. des Vorjahres, für 2027 vorbei
Schleswig-Holstein
Zuschusshöchstens 20 %, max. 90.000 € je Verein in 3 Jahren
Weg, Antrag und FristLandessportverband über den Kreissportverband, laufend, vor der Auftragsvergabe
Thüringen
Zuschussbis 60 %
Weg, Antrag und FristLandessportbund, neue Richtlinie ab 2027. Anmeldung bis 01.08. des Vorjahres, für 2027 vorbei

Für 2027 sind die Fristen in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und beim rheinland-pfälzischen Sonderprogramm schon vorbei. Wer dort im nächsten Jahr bauen will, braucht Programme ohne Stichtag, die Gemeinde, den Kreis oder LEADER, oder er plant für 2028. Laufend beantragen könnt ihr dagegen in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, im Saarland, in Schleswig-Holstein, beim Programm Sportland Hessen und in Sachsen unter 200.000 Euro.

Zwei Prüfpunkte noch: Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen schließen Kunstrasen mit Kunststoff-Füllstoffen aus. Padel-Rasen wird mit Quarzsand verfüllt; ob das reicht, regeln die Texte nicht ausdrücklich. Klärt es vorab und legt das Datenblatt des Rasens bei. Und in Nordrhein-Westfalen wählt nicht das Land die Projekte vor, sondern der Stadt- oder Kreissportbund. Dort solltet ihr euer Vorhaben zuerst vorstellen.

Die teuerste Falle: der Maßnahmebeginn

Fast jede Richtlinie enthält denselben Satz: Gefördert wird nur, was noch nicht begonnen hat. Und begonnen hat ein Vorhaben nicht erst mit dem Bagger, sondern mit der Unterschrift. In Hessen, Berlin, Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt steht ausdrücklich in den Regeln, dass schon der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags als Beginn zählt. Der Württembergische Landessportbund und der BLSV in Bayern zählen auch bestelltes Material und erbrachte Eigenleistung dazu. Wer den Bauvertrag unterschreibt, bevor der Bescheid da ist, verliert in aller Regel den ganzen Zuschuss.

Was vorher erlaubt ist, ist dagegen fast überall gleich: Planung, Bodengutachten, Vermessung und der Bauantrag zählen nicht als Beginn. Ein Angebot einholen, die Statik anfragen und mit der Gemeinde sprechen könnt ihr also jederzeit.

Einige Länder lassen einen früheren Start zu, immer auf eigenes Risiko:

  • Niedersachsen: ab der Eingangsbestätigung des Landessportbunds
  • Sachsen: bei Kosten unter 100.000 Euro ab dem Antragseingang
  • Mecklenburg-Vorpommern: ab dem Antragseingang beim Landesförderinstitut
  • Baden-Württemberg und Bayern: mit der Baufreigabe des Sportbunds, die vor der eigentlichen Bewilligung kommt
  • Schleswig-Holstein: mit Zustimmung des Landessportverbands, beantragt vor der Auftragsvergabe

Eigenes Risiko heißt: Wird der Antrag später abgelehnt oder gekürzt, bleibt der Verein auf den Kosten sitzen. Und wer mehrere Töpfe kombiniert, richtet sich nach der strengsten Regel. Haben Gemeinde und Kreis schon zugesagt, der Landessportbund aber noch nicht, wartet ihr auf den Landessportbund.

Was, wenn ihr euch trotzdem früh einen Bautermin sichern wollt? Padello kann in den Vertrag eine aufschiebende Bedingung schreiben: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn der Förderbescheid vorliegt, Abschläge werden erst dann fällig. Ob eure Förderstelle einen solchen Vertrag als unschädlich ansieht, entscheidet allein sie. Fragt also vorher dort nach und lasst euch die Antwort schriftlich geben.

Was zwei Courts nach Förderung kosten

Wie viel bleibt am Ende beim Verein? Unser Konfigurator rechnet für zwei schlüsselfertige Outdoor-Courts auf einem bestehenden Tennisplatz (bis Windlastzone 2) so: 2 × 39.900 Euro für die Courts, 2 × 36.900 Euro für Erdarbeiten und Fundament, 1.000 Euro für Entladung und Verbringung. Das sind 154.600 Euro netto oder 183.974 Euro brutto.

Was zwei Courts den Verein kosten

Zwei Outdoor-Courts auf einem Tennisplatz, 183.974 € brutto, mit drei typischen Förderquoten

<title>Förderung</title>Förderung<title>Eigenanteil</title>EigenanteilEin Topfnur Landessportbund<title>Ein Topf: 183.974 € gesamt</title><title>Ein Topf: 45.994 € Förderung</title>25 % · 45.994 € von 183.974 €Drei TöpfeLand, Kreis, Gemeinde<title>Drei Töpfe: 183.974 € gesamt</title><title>Drei Töpfe: 73.590 € Förderung</title>40 % · 73.590 € von 183.974 €Mit LEADEREU-Mittel<title>Mit LEADER: 183.974 € gesamt</title><title>Mit LEADER: 128.782 € Förderung</title>70 % · 128.782 € von 183.974 €

Preise aus dem Padello-Konfigurator, Stand November 2026, inklusive Erdarbeiten, Fundament und Entladung. Die Quoten sind Beispiele aus den Fällen oben, keine Zusage einer Förderstelle.

Gerechnet haben wir mit den Bruttokosten, weil gemeinnützige Vereine für ihren ideellen Bereich in der Regel keine Vorsteuer abziehen können. Dann ist auch die Umsatzsteuer förderfähig. Kann euer Verein die Vorsteuer ziehen, etwa weil die Courts im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb vermietet werden, rechnen die Förderstellen mit den Nettokosten. Das klärt ihr am besten vorab mit eurem Steuerberater.

Zum Eigenanteil gehört noch eine zweite Rechnung: die Vorfinanzierung. Viele Förderstellen zahlen erst, wenn der Court fertig ist. Der Württembergische Landessportbund rät, für seinen Zuschuss derzeit etwa anderthalb Jahre Zwischenfinanzierung einzuplanen. Der TC Neuberg berichtet, dass die Förderungen erst nach der Schlussrechnung und dann noch einmal einige Monate später geflossen sind. In Wolfegg hat deshalb die Gemeinde den erwarteten Zuschuss des Sportbunds vorgestreckt. Klärt die Zwischenfinanzierung mit eurer Hausbank, bevor ihr den Auftrag erteilt. Ob sich die Courts danach tragen, könnt ihr im Rentabilitätsrechner durchspielen.

Fahrplan fürs Frühjahr 2027

Sechs Schritte zum geförderten Court

Was ihr in welcher Reihenfolge erledigt

123!56Gemeinde ansprechenJetzt, solange der Haushalt 2027 beratenwirdFestes Angebot holenMit allen Positionen als Grundlage für denKostenplanAnträge stellenLand, Kreis, Sportbund, LEADER, je mitKostenplanAuf den Bescheid wartenNichts unterschreiben, nichts bestellenAuftrag erteilenErst mit Bescheid oder Freigabe in der HandBauen und abrechnenVerwendungsnachweis, dann fließt das Geld

Die Fristen sind je Land verschieden, siehe Tabelle oben. Planung, Bodengutachten und Bauantrag zählen fast überall nicht als Baubeginn.

Die Reihenfolge ist wichtiger als jeder einzelne Schritt. Ohne ein belastbares Angebot gibt es keinen Kostenplan, ohne Kostenplan keinen Antrag, und ohne Bescheid keinen Auftrag. Der Sportverein aus Wulften hat das bei seinem Platzbau so beschrieben: „Vielleicht an dieser Stelle kurz der Hinweis, dass wir den Auftrag erst erteilen dürfen, wenn alle drei Förderzusagen vorliegen.“ Seine ganze Geschichte, mit drei Programmen und einer Baugenehmigung in letzter Minute, steht in unserem Beitrag Platzbauprojekt in Wulften.

Häufige Fragen

Wird Padel überhaupt gefördert?

Ja. Keine der Landesrichtlinien, die wir gelesen haben, nennt Padel ausdrücklich, aber auch keine schließt es aus. In Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es bewilligte oder beantragte Padel-Projekte. Entscheidend ist, dass ein gemeinnütziger Verein baut und die Anlage überwiegend für den Vereinssport nutzt.

Rechnen die Förderstellen mit brutto oder netto?

Das hängt davon ab, ob euer Verein die Vorsteuer ziehen kann. Wenn nicht, ist die Umsatzsteuer förderfähig, und die Quote gilt auf die Bruttokosten. Kann er sie ziehen, etwa weil die Courts im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb vermietet werden, zählen nur die Nettokosten. Bayern und Berlin schreiben das ausdrücklich in ihre Richtlinien.

Darf ich mehrere Töpfe kombinieren?

In der Regel ja, und genau so kommen die meisten Vereine auf 40 Prozent. Fast immer gibt es aber einen Mindest-Eigenanteil: in Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt 10 Prozent, in Brandenburg beim Goldenen Plan und in Schleswig-Holstein 20 Prozent, in Berlin 40 Prozent. Gebt in jedem Antrag an, was ihr woanders beantragt habt. Manche Stellen bewilligen erst, wenn die anderen schon zugesagt haben.

Zählt Eigenleistung der Mitglieder?

Oft ja, aber zu festen Stundensätzen. Beim Sonderprogramm in Rheinland-Pfalz sind bis zu 30 Prozent Eigenleistung anrechenbar, mit 9,20 Euro je Stunde; der Landessportbund Hessen rechnet mit 15 Euro je Stunde. Bei einem schlüsselfertigen Court bleibt allerdings wenig, was Mitglieder selbst machen können. Und Vorsicht: In Württemberg und Bayern gilt schon begonnene Eigenleistung als Baubeginn.

Wann kommt das Geld?

Meist erst, wenn der Court fertig und abgerechnet ist. Der Württembergische Landessportbund rät derzeit zu etwa anderthalb Jahren Zwischenfinanzierung. Günstige Kredite dafür gibt es zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen über das Programm NRW.BANK.Sportstätten und in Hamburg über den Förderkredit Sport der IFB; in Berlin und Brandenburg ist ein Teil der Landesförderung ohnehin ein zinsloses Darlehen.

Brauche ich Vergleichsangebote?

Häufig ja. In Niedersachsen verlangt der Landessportbund ab 20.000 Euro netto Auftragswert drei Angebote, in Brandenburg gehören drei vergleichbare Angebote oder eine Kostenberechnung nach DIN 276 zum Vollantrag, und beim hessischen Programm Vereinseigener Sportstättenbau sind es drei ab 10.000 Euro. Holt sie früh ein, dann steht der Kostenplan.

Was gilt, wenn der Platz gepachtet ist?

Ihr braucht ein langes Nutzungsrecht. Niedersachsen verlangt noch mindestens 12 Jahre, Sachsen-Anhalt bei Neubauten 25 Jahre, der Landessportbund Hessen ebenfalls 25 Jahre Restlaufzeit. Dazu kommt eine Zweckbindung: In Niedersachsen und beim Württembergischen Landessportbund sind es 10 Jahre, in Schleswig-Holstein 25 Jahre. Wer den Court in dieser Zeit aufgibt oder anders nutzt, riskiert eine Rückforderung. In Nordrhein-Westfalen senkt eine Pacht außerdem den Fördersatz.

Fazit

Förderung für Padel-Courts ist keine Ausnahme mehr. Land, Kreise und Gemeinden haben in den vergangenen zwei Jahren Dutzende Vereinsprojekte unterstützt, und 40 Prozent der Kosten sind ein realistisches Ziel, wenn ein Verein mehrere Töpfe kombiniert. Entscheidend ist die Reihenfolge: zuerst ein festes Angebot, dann die Anträge, dann der Bescheid, erst danach die Unterschrift. Wer jetzt mit der Gemeinde spricht, hat gute Chancen, im Haushalt 2027 dabei zu sein und im Frühjahr zu bauen.

Mehr dazu, wie Padel im Tennisverein funktioniert, steht in unserem Beitrag Padel im Tennisverein.

Ihr plant mit Förderung?

Wir schreiben euch ein Angebot mit Festpreis und allen Positionen, das ihr direkt für eure Anträge nutzen könnt. Auf Wunsch kommt ein Fördervorbehalt hinein: Ohne positiven Bescheid wird der Vertrag nicht wirksam.

Zum Platzbau

Stand 4. November 2026. Die Fälle stammen aus Pressemitteilungen der Länder und Landkreise, Ratsvorlagen, Amtsblättern, Lokalzeitungen und Vereinsangaben; die Quellen stehen unter diesem Beitrag. Bei mehreren Fällen ist ein Teil der Förderung noch nicht bewilligt, das ist jeweils vermerkt. Fördersätze und Fristen nach den zum Stand gültigen Richtlinien. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Förderstelle.

Jetzt wird’s euer Platz.

Lasst uns euren
Court bauen.

Verein, Halle oder eigene Anlage: Im Konfigurator wird aus euren Vorstellungen der nächste konkrete Schritt.