Padel und Lärm: Warum Plätze stillgelegt werden und wie euer Projekt durchkommt
In Hövelhof stehen zwei Padelcourts still, in Nizza muss ein Club den Betrieb einstellen. Wie laut Padel wirklich ist, welche Richtwerte gelten, wie viel Abstand ein Court braucht und was vor dem Bauantrag geklärt sein muss.
Padello Redaktion
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In Hövelhof bei Paderborn stehen zwei Padelcourts still. Sie gehören dem Tennisclub Blau-Weiß, Anwohner hatten sich über den Lärm beschwert. Das Verwaltungsgericht Minden hat die Nutzung untersagt, berichtete das Westfalen-Blatt Anfang September, und zwar weil für die Anlagen keine Baugenehmigung vorliegt.
In Frankreich ist man schon eine Instanz weiter. In Nizza muss ein Club den Padelbetrieb komplett einstellen, bei Verstoß drohen 600 Euro pro Tag. Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence hat die Anordnung im Januar bestätigt. Und eine Pariser Anwaltskanzlei hat diese Woche einen Leitfaden veröffentlicht, wie Nachbarn gegen laute Padelplätze vorgehen, bis hin zur Schließung.
Padel ist lauter als Tennis, das lässt sich messen. Ein Grund, auf den Court zu verzichten, ist das trotzdem nicht. Die Konflikte haben fast immer dieselben Ursachen: zu nah an den Häusern, zu lange gespielt, ohne sauberes Verfahren gebaut. Alle drei lassen sich vor dem ersten Spatenstich klären.
Schnellcheck
+7 dB
ist ein voll belegter Padelcourt im Mittel lauter als ein Tennisplatz, der einzelne Schlag 5 dB
55 dB(A)
dürfen es im allgemeinen Wohngebiet vor dem Fenster sein, tagsüber und abends bis 22 Uhr
~50 m
Abstand braucht dort ein voll belegter Court ohne Lärmschutz, vier Courts rund 100 Meter
22 Uhr
ist in Wohnnähe praktisch Spielschluss, danach gelten die Nachtwerte
Warum Padel lauter ist als Tennis
Der Schläger hat keine Saiten, der Ball trifft auf eine harte, geschlossene Schlagfläche. Das gibt den trockenen Knall, den jeder kennt, der mal neben einem Court stand. Dazu kommen die Abpraller an Glas und Gitter. Ein Fachbeitrag zur Akustiktagung DAGA 2026 hat die Kennwerte neu gemessen: Ein Padelschlag liegt 5 Dezibel über einem Tennisschlag, über die Spielzeit gemittelt sind es 7, weil häufiger geschlagen wird.
Sieben Dezibel klingen nach wenig. Es ist aber rund die fünffache Schallenergie, und das Ohr empfindet es als gut anderthalbmal so laut.
Das Gesetz kennt diesen Knall. Aufprallgeräusche von Bällen nennt die Sportanlagenlärmschutzverordnung ausdrücklich als Beispiel für impulshaltige Geräusche. Gemessen wird dann im Fünf-Sekunden-Takt jeweils der lauteste Wert, der Zuschlag für den Knall steckt so schon im Ergebnis. Der einzelne Schlag ist rechtlich trotzdem selten das Problem: Kurze Spitzen dürfen den Richtwert tagsüber um 30 Dezibel überschreiten. Entscheidend ist die Summe über die Zeit.
Was das Amt prüft
Maßgeblich ist die 18. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Sportanlagenlärmschutzverordnung. Sie legt fest, wie laut es beim Nachbarn werden darf, gemessen einen halben Meter vor dem geöffneten Fenster des am stärksten betroffenen Wohnraums. Welcher Wert gilt, hängt vom Gebiet ab, in dem das Haus steht, nicht vom Vereinsgelände. Das steht im Bebauungsplan. Gibt es keinen, beurteilt die Behörde das Gebiet danach, wie schutzbedürftig es ist.
Alle Werte in dB(A). „Tagsüber" gilt auch für die Ruhezeiten am Abend und am Sonntagmittag, die strengeren Morgenwerte greifen nur werktags von 6 bis 8 und sonntags von 7 bis 9 Uhr.
Wichtiger als die Zahl ist, über welche Zeit gemittelt wird. Werktags zählt tagsüber der Mittelwert von 8 bis 20 Uhr, also über zwölf Stunden. Die Abendstunden von 20 bis 22 Uhr werden aber für sich bewertet, über zwei Stunden. An Sonn- und Feiertagen gilt das auch für die Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr, sofern die Anlage an dem Tag zwischen 9 und 20 Uhr mindestens vier Stunden genutzt wird. Genau das sind die Stunden, in denen Padelplätze voll sind. Ein Court, der mittags leer steht, hilft abends also nicht. Ab 22 Uhr gilt der Nachtwert, bewertet wird die lauteste volle Stunde.
Wie viel Abstand ein Court braucht
Wir haben nachgerechnet, mit den Kennwerten aus dem DAGA-Beitrag und der einfachsten Ausbreitungsrechnung, die es gibt: ein voll belegter Court, ebener Boden, nichts zwischen Court und Haus.
Wie weit der Court vom nächsten Wohnhaus weg sein muss
Allgemeines Wohngebiet, 55 dB(A), abends zwischen 20 und 22 Uhr, ohne Lärmschutz
Unsere vereinfachte Rechnung: Der Court ist voll belegt, der Schall breitet sich über ebenem Boden ungehindert aus, keine Wand und kein Gebäude dazwischen. Kennwerte je Platz im Spielbetrieb: Padel 97 dB(A), Tennis 90 dB(A), aus einem Fachbeitrag zur DAGA 2026. Im reinen Wohngebiet (50 dB(A)) gilt rund das 1,8-Fache, im Mischgebiet (60 dB(A)) gut die Hälfte. Ersetzt kein Gutachten.
Im allgemeinen Wohngebiet braucht ein einzelner Padelcourt so rund 50 Meter bis zum nächsten Fenster, ein Tennisplatz gut 20. Zwei Courts brauchen rund 70 Meter, vier rund 100. Die Faustregeln dahinter: Doppelter Abstand bringt 6 Dezibel weniger, doppelt so viele Courts 3 Dezibel mehr.
Nach 22 Uhr gelten dort 40 Dezibel. Dafür bräuchte schon ein einzelner Court rund 280 Meter. Spielschluss um 22 Uhr ist in Wohnnähe deshalb fast überall die Regel.
Das sind Orientierungswerte, keine Zusage. Eine Wand zwischen Court und Haus, ein Vereinsheim, das im Weg steht, oder ein Erdwall ändern das Ergebnis deutlich, ein gegenüberliegendes Haus, das den Schall zurückwirft, ebenso. Belastbar rechnet das nur eine Schallprognose für den konkreten Standort.
Die Lehre aus Hövelhof
Erst die Genehmigung, dann der Court
In Hövelhof ging es nach allem, was bekannt ist, nicht um Dezibel, sondern um die fehlende Baugenehmigung. Das ist der einfachste Hebel, den Nachbarn haben: Ohne Genehmigung kann die Behörde die Nutzung untersagen, auch ohne dass jemand misst.
Mit Genehmigung sieht es anders aus. Häufig verlangt das Bauamt dafür eine Schallprognose, und die Auflagen daraus, etwa Spielzeiten oder eine Lärmschutzwand, sind danach festgeschrieben. Wer sie einhält, steht bei der ersten Beschwerde auf sicherem Boden.
Dass frühes Handeln hilft, zeigen auch die französischen Fälle. In Carpentras hat ein Gericht im Dezember 2025 auf die Schließung verzichtet, weil der Verein die Spielzeiten schon selbst verkürzt hatte, und stattdessen technische Lösungen verlangt. Im Gespräch waren dort Wände von fünf bis sechs Metern Höhe. In Annecy mussten sich Club und Nachbarn vor einen Mediator setzen, in Draguignan ließ das Gericht erst einmal ein Gutachten erstellen.
So kommt euer Projekt durch
1 · Gebiet klären
Welcher Richtwert gilt am nächsten Wohnhaus? Ein Blick in den Bebauungsplan, sonst beim Bauamt fragen.
2 · Abstand messen
Vom Court bis zum nächsten Fenster eines Wohnraums, nicht bis zur Grundstücksgrenze.
3 · Standort wählen
Die Ecke der Anlage, die am weitesten weg liegt, oder die hinter dem Vereinsheim. Das entscheidet oft mehr als jede Wand.
4 · Spielzeiten festlegen
Bis 22 Uhr, sonntags die Mittagsruhe mitdenken. Lieber vorher selbst begrenzen als hinterher per Auflage.
5 · Schallprognose vor dem Bauantrag
Sie zeigt, ob es ohne Lärmschutz geht, und wenn nicht, was reicht. Bei neuen Anlagen wird ohnehin prognostiziert, gemessen wird erst im Betrieb.
6 · Nachbarn früh einbinden
Vor dem Bauantrag informieren, Spielzeiten offenlegen, einen Ansprechpartner nennen. Wer aus der Zeitung erfährt, dass nebenan gebaut wird, beschwert sich später lauter.
Wer Padel auf einer bestehenden Tennisanlage plant, findet Fläche, Bauzeit und Beiträge in unserem Beitrag über Padel im Tennisverein. Und wenn es draußen partout nicht passt: In der Halle ist das Thema weitgehend erledigt. Was drinnen zählt, steht in unserem Vergleich Indoor oder Outdoor.
Was wir mitbringen
Über 200 Projekte haben wir umgesetzt, viele davon auf Tennisanlagen. Zu jedem Projekt gehört unser gemeinsam mit der DEKRA erstelltes Lärmgutachten. Es zeigt am Beispiel eines Tennisvereins, was vom Betrieb eines Padelplatzes beim Nachbarn ankommt, und ist die Grundlage für die ersten Gespräche mit Bauamt und Anwohnern. Ein Einzelgutachten für euren Standort ersetzt es nicht. Verlangt das Amt eines, helfen wir bei der Beauftragung, und den Bauantrag übernimmt auf Wunsch unser Architekt, der seit Jahren Genehmigungen für Padelplätze einholt.
Häufige Fragen
Wie laut ist ein Padelplatz?
Ein einzelner Schlag erreicht nach den Kennwerten aus der DAGA 2026 einen Schallleistungspegel von rund 100 dB(A), 5 dB mehr als beim Tennis. Über die Spielzeit gemittelt liegt ein voll belegter Court bei rund 97 dB(A), ein Tennisplatz bei rund 90. Wie viel davon beim Nachbarn ankommt, hängt vor allem vom Abstand ab.
Braucht ein Padelplatz eine Baugenehmigung?
In aller Regel ja. Die Details regeln die Landesbauordnungen, aber für Glaswände und Gitter von drei bis vier Metern Höhe verlangen die Bauämter nach unserer Erfahrung praktisch immer einen Bauantrag. Was ohne passieren kann, zeigt Hövelhof.
Welcher Abstand zum Wohnhaus reicht?
Das hängt vom Gebiet, der Zahl der Courts und den Spielzeiten ab. Als grobe Orientierung ohne Lärmschutz: im allgemeinen Wohngebiet rund 50 Meter für einen voll belegten Court, rund 100 für vier. Mit Wand, günstiger Lage oder begrenzten Spielzeiten geht es deutlich näher. Verbindlich ist nur eine Schallprognose.
Darf abends gespielt werden?
Bis 22 Uhr ja, solange die Richtwerte eingehalten werden. Die Stunden von 20 bis 22 Uhr werden aber für sich bewertet und sind deshalb oft der Engpass. Danach gelten die Nachtwerte, im allgemeinen Wohngebiet 40 dB(A), und die hält in Wohnnähe kaum ein Court ein.
Was passiert, wenn sich Nachbarn beschweren?
Die Behörde prüft, ob die Richtwerte eingehalten werden, bei bestehenden Anlagen in der Regel mit einer Messung. Liegen die Werte darüber, folgen Auflagen: kürzere Spielzeiten, eine Lärmschutzwand, im äußersten Fall die Stilllegung. Wer eine Genehmigung mit Schallprognose hat und sich an die Auflagen hält, steht deutlich besser da.
Fazit
Padel ist lauter als Tennis, und die Nachbarn merken das. Stillgelegt werden aber vor allem Plätze, bei denen vorher etwas nicht geklärt war: der Abstand, die Spielzeiten oder die Genehmigung. Wer diese drei Punkte vor dem ersten Spatenstich klärt, baut ohne Angst vor der ersten Beschwerde.
Passt ein Court auf euer Gelände?
Schickt uns einen Lageplan mit dem nächsten Wohnhaus. Wir sagen euch, worauf es bei eurem Standort ankommt, und bringen Gutachten und Genehmigung mit auf den Weg.
Zum PlatzbauQuellen: Westfalen-Blatt vom 6. September 2026 zu Hövelhof, die französischen Entscheidungen nach Village Justice und der Pariser Kanzlei Kohen (24. September 2026), Richtwerte und Beurteilungszeiten aus der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV, § 2 und Anhang), Emissionskennwerte aus einem Fachbeitrag zur DAGA 2026, veröffentlicht von DataKustik. Die Abstände sind unsere eigene, vereinfachte Freifeldrechnung (Ausbreitung über reflektierendem Boden, ohne Abschirmung und Luftdämpfung) und ersetzen kein Gutachten. Stand: 26. September 2026.
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